Nachstehend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte der Vorlagen und deren Auswirkungen auf die Schüler und Schülerinnen in Bergdietikon.Zwei Jahre Kindergarten für alle ab Schuljahr 201314• Der zweijährige Kindergarten wird für alle Kinder obligatorisch. Da in Bergdietikon bereits heute fast alle Kinder den Kindergarten zwei Jahre lang besuchen, ergibt sich daraus keine Änderung.• Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten ist neu der 31. Juli, an dem die Kinder ihr viertes Altersjahr vollendet haben. Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege einen späteren Eintritt auf unbürokratische Weise gestatten. Die Verschiebung des Stichtags vom 30. April auf den 31. Juli kann, nach Annahme der Vorlage, durch die Gemeinden selbst bestimmt werden. Über die genaue Staffelung der Verschiebung entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Schulpflege. Die Schulpflege wird zu gegebener Zeit informieren.• Der Kindergarten bleibt eine eigenständige Stufe innerhalb des Schulsystems mit einem verbindlichen Lehrplan. Als formaler Teil der Volksschule erhält er jedoch auch vergleichbare Unterstützungsmöglichkeiten wie die Primarschule. Für Bergdietikon bedeutet dies, dass die bisher von der Gemeinde bezahlte heilpädagogische Unterstützung im Kindergarten neu durch den Kanton übernommen wird.Sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe ab Schuljahr 201415• Die Primarschule dauert neu sechs Jahre. Dies bedeutet für die Bergdietiker Schüler und Schülerinnen, dass sie ein Jahr später als bis anhin, nämlich erst ab der 7. Klasse die Schulen in Spreitenbach besuchen werden.• Die maximale Grösse der Klassen an der Primarschule wird von 28 auf 25 Kinder gesenkt. Damit wird die durchschnittliche Klassengrösse ca. 18 Kinder betragen. Dies wird in Bergdietikon je nach Jahrgang vermehrt zu Parallelklassen führen.• Die Oberstufe dauert neu drei Jahre und ist wie bisher in Real-, Sekundar- und Bezirksschule gegliedert. • Die Bezirksschule bereitet weiterhin auf anspruchsvolle Berufslehren sowie auf die Fachmittelschulen und das Gymnasium vor. Zur Erfüllung des progymnasialen Auftrags stehen der Bezirksschule drei Jahre zur Verfügung. Das ist ein Jahr mehr als in Kantonen mit Progymnasien beziehungsweise Untergymnasien.Quelle: Abstimmungsbrochure vom 11. März 2012 – Kantonales Wahlbüro http:www.ag.chwabagdepubabstimmungenvorschau_11__maerz_2012details_kantonale_vorlagen.php
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